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Berufsbilder im Vergleich

Gemeinsamkeiten

Die Ausbildung der Altenpflege soll die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, die zur selbständigen und eigenverantwortlichen Pflege, einschliesslich Beratung, Begleitung und Betreuung alter Menschen, erforderlich sind.

Altenpfleger/innen und staatlich geprüfte Pflegefachhelfer/innen (Altenpflege) arbeiten in der Regel in einem Team mit anderen Berufsgruppen und kooperieren eng mit den behandelnden ärzten. Sie alle setzen sich zum Wohle alter Menschen ein.

Sie unterstützen, begleiten und betreuen alte Menschen in den verschiedensten Lebenslagen, damit diese den Alltag so selbstständig wie möglich meistern.

Altenpfleger/innen und staatlich geprüfte Pflegefachhelfer/innen (Altenpflege) regen beispielsweise Kontakte zu anderen Menschen an und stehen selbst als Gesprächspartner/innen zur Verfügung.

Sie beraten alte Menschen und deren Angehörige. Bei der Beratung ist es wichtig, Probleme zu erkennen und dem Ratsuchenden zu helfen, diese zu bewältigen.

Unterschiede

Im Unterschied zu den staatlich geprüften Pflegefachhelfer/innen (Altenpflege) organisieren Altenpfleger/innen die Betreuung, Beratung und Pflege alter Menschen. Ihr Ziel ist es, die Aufgaben, die sich dem Pflegeteam stellen, in der gewünschten Qualität zielgerichtet, effizient und nachvollziehbar durchzuführen.
Sie führen eigenverantwortlich behandlungspflegerische Tätigkeiten im Auftrag des jeweiligen Hausarztes durch.

Das Aufgabenspektrum der staatlich geprüften Pflegefachhelfer/innen (Altenpflege) beinhaltet in einem geringen Umfang behandlungspflegerische Tätigkeiten, wie z.B. Puls- und Blutdruckkontrolle.

Ihr Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Pflege und Betreuung alter Menschen, wobei bei der Durchführung aller pflegerischen Tätigkeiten, die Hauptverantwortung bei den Pflegefachkräften liegt. Diese sind den staatlich geprüften Pflegefachhelfer/innen (Altenpflege) gegenüber auch weisungsbefugt.