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  1. Berufsbild

Altenpflege im 21. Jahrhundertn

 

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Altenpflege ist ein anerkannter nichtärztlicher Heilberuf im Bereich medizinisch-sozialer Dienstleistungen. Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung, der Zunahme chronisch Erkrankter und der steigenden Anzahl dementer Personen hat der Beruf der Altenpflege eine sehr grosse Bedeutung und steht vor grossen Herausforderungen. Die immer höhere Lebenserwartung führt nicht nur zu einer Vielzahl von Lebensentwürfen im Alter, sondern auch zu einer steigenden Zahl pflege- und betreuungsbedürftiger Menschen. Darum ist ein Beruf notwendig, der die sozialen und gesundheitlichen Bedürfnisse jener erkennt, die aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind, und derer, die diese Personen professionell bis an das Lebensende betreuen und begleiten.

Da Menschen so lange wie möglich ihre Selbstständigkeit und Selbstbestimmung erhalten möchten werden alte Menschen nicht nur in stationären Altenhilfeeinrichtungen, sondern vor allem in ihrer Wohnung unterstützt.

Ziele

Ziel der Altenpflege ist es, die Würde und Rechte alter Menschen zu wahren und ihnen ein  eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben im Alter zu ermöglichen.

Das geschieht durch:

Unterstützung zur Erhaltung und Gestaltung des persönlichen Lebensraumes,
Förderung der Kontakte zwischen älteren  Menschen und zwischen den Generationen, Schutz von Kompetenzen und Erhalt bzw. Förderung noch vorhandener Fähigkeiten, Orientierung an individuellen Lebensverläufen, Akzeptanz und Förderung der Einzigartigkeit und Individualität eines jeden zu Betreuenden / zu Pflegenden,  Hilfe zur Sicherung eines anerkannten Platzes für alte Menschen in der Gesellschaft. 

Aufgaben

Die Aufgabe von Altenpflegerinnen und Altenpfleger ist es, alte Menschen  bei der Gestaltung des täglichen Lebens fachkompetent zu begleiten, zu pflegen und zu beraten. Sie wirken einer  Einengung und Verarmung des Lebensraumes entgegen, um Lebensqualität und Lebensfreude auch bei gesundheitlicher Beeinträchtigung zu erhalten.

Alte Menschen werden sowohl in ihrer Wohnung als auch in stationären Altenhilfeeinrichtungen und Tageseinrichtungen begleitet, unterstützt, beraten und gepflegt. Der Altenpfleger/die Altenpflegerin arbeitet selbständig und eigenverantwortlich.

Er/sie steht im unmittelbaren Kontakt zum alten Menschen und  stellt gegebenenfalls Kontakte zu anderen fachlich Zuständigen her. Im Pflegeteam werden Pflege- und Betreuungsmassnahmen geplant und koordiniert. Für den Hausarzt des Pflegebedürftigen ist er/sie ein/e kompetente/r Berater/in. Sie/er ist verantwortlich für die Anleitung von pflegerischen Hilfskräften und pflegenden Angehörigen.

Anforderungen

Hohe physische und psychische Belastungen in der professionellen Altenpflege fordern einen körperlich und seelisch gesunden Menschen für die Ausübung des Berufes. Eine humanistische Lebenseinstellung schafft eine wesentliche Voraussetzung für eine humane und  gewaltfreie Pflege. Gute Allgemeinbildung und Offenheit für ethische Fragen sind eine Voraussetzung für das Erkennen  soziologischer und gesellschaftsgeschichtlicher Zusammenhänge.

Die Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten (Schichtarbeit) und die Fahrerlaubnis für PKW sind günstig.

Ausbildung

Die Ausbildung dauert in Vollzeitform  drei Jahre und enthält sowohl theoretische als auch fachpraktische Teile (1). Der Unterricht findet in staatlich anerkannten Schulen statt.  Die Ausbildung ist als Erstausbildung, in Form einer Umschulung oder auch berufsbegleitend (2) möglich. Träger der Ausbildung ist eine Einrichtung der Altenhilfe.  Während der Ausbildung wird eine Ausbildungsvergütung gezahlt.  Der theoretische Unterricht vermittelt berufsspezifische und medizinische Kenntnisse, bereitet auf die Fähigkeit zur Gestaltung von Beziehungen vor, schult die berufliche Selbsterfahrung und bahnt Fähigkeiten an, in der Altenpflege selbständig, eigenverantwortlich und fachkompetent zu entscheiden und zu handeln.

Fort- und Weiterbildung

Altenpflege stellt hohe fachliche Ansprüche, denn altenpflegerisches und gerontologisches Wissen entwickeln sich ständig weiter. Fortbildungen, die Wissen aktualisieren, die pflegerische Fähigkeiten und Fertigkeiten vervollkommnen und konzeptionelles Denken entwickeln helfen, gehören deshalb zu den Aufgaben von  Altenpfleger/innen. Durch Weiterbildung ist eine Qualifizierung möglich zur: gerontopsychiatrischen Fachkraft,  Pflegefachkraft für Rehabilitation, Wohngruppen-, Bereichs-, Pflegedienst- oder Heimleitung, zur Praxisanleitung und  nach einem Pflegestudium als Lehrer/in für Pflegeberufe oder in der Pflegeforschung als Wissenschaftler/in. Tätigkeiten beim medizinischen Dienst der Krankenkassen oder bei der Heimaufsicht sind ebenfalls möglich.

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