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Ausbildung zur Altenhilfe

Neben der dreijährigen Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger gibt es die meist einjährige Altenpflegehelferausbildung, die landesrechtlich teilweise unterschiedlich geregelt ist. Für Menschen, die sich eine dreijährige Fachausbildung (noch) nicht zutrauen oder die noch nicht ausreichende Deutschkenntnisse haben, kann die einjährige Altenpflegehelferausbildung einen guten Einstieg in den Pflegebereich bieten. Die Altenpflegehelferausbildung bietet auch Personen ohne formalen Bildungsabschluss einen breiten und leichten Einstieg in das Arbeitsfeld Altenpflege.

Viele Schülerinnen und Schüler der einjährigen Helferausbildung absolvieren über diesen Weg später auch die Fachkraftausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger.

Aufgaben im Einzelnen

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  • Anregung und Ermutigung alter Menschen zur eigenverantwortlichen Gestaltung ihres Lebens entsprechend ihrer eigenen Bedürfnisse;
  • Hilfe zur Erhaltung der Gesundheit und der eigenständigen Lebensführung;
  • Förderung von Kontakten im Wohnumfeld, der eigenen Wohnung oder des Heimes;
  • Arbeit mit Gruppen; Gestaltung eines altengerechten Lebensraumes/Wohnumfeldes;
  • Erkennen der Stärken alter Menschen; Fähigkeiten einbeziehende und die Selbstständigkeit fördernde Pflege (ressourcenorientierte Pflege); pflegerische Versorgung schwer kranker und sterbender alter Menschen;
  • Mitwirkung bei der Prävention und Rehabilitation bei vorhandener oder drohender körperlicher, sozialer, geistiger oder psychischer Beeinträchtigung, Begleitung dementer Menschen;
  • Betreuung und Beratung alter sowie kranker Menschen und pflegender Angehöriger in ihren persönlichen und sozialen Angelegenheiten;
  • Motivierung bei der Behandlung kranker alter Menschen und Ausführung ärztlicher Verordnungen;
  • Begleitung des alten Menschen bei Verlusterfahrungen; ein Milieu zum Sterben schaffen; Begleitung Sterbender;
  • Zusammenarbeit im multiprofessionellen Team;
  • Reflexion der eigenen beruflichen Befindlichkit und beruflicher Beziehungen; Pflege der eigenen Persönlichkeit; Teamarbeit;
  • Mitwirkung an qualitätssichernden Massnahmen in der Begleitung, Pflege und Lebensraumgestaltung;
  • Tageskliniken für Senioren
  • Seniorenwohnheime
  • Betreutes Wohnen
  • Ambulante Pflegedienste
  • Gesundheits- und Krankenkassen
  • Tagesstätten für Senioren
  • Sozialstationen
  • Geriatrische Kliniken
  • Tagespflegeheime
  • Geriatrische Rehabilitationskliniken
  • Seniorenpflegeheime
  • Kurzzeitpflegeeinrichtungen

Offene Altenhilfe

ist ein Angebot für Menschen, die in ihrer privaten Häuslichkeit leben. Die Leistungen der mobilen Dienste und des ambulanten Pflegedienstes ergänzen die private Pflege durch Angehörige bzw. ermöglichen dem Betreffenden den Verbleib in seinem privaten Umfeld. Viele Angebote der offenen Altenhilfe dienen alten Menschen vor allem zur Pflege sozialer Kontakte und verschiedener Freizeitbetätigungen.

ist ein Angebot für Menschen, die in ihrer privaten Häuslichkeit leben. Sie dient zur Entlastung der pflegenden Angehörigen, damit diese ihrem Beruf nachgehen oder auch beispielsweise in Urlaub fahren können.
In teilstationären Einrichtungen ist die Aufenthaltsdauer der alten Menschen zeitlich begrenzt.

Hier handelt es sich um ein Angebot für Menschen, bei denen häusliche oder teilstationäre Pflege aus gesundheitlichen oder sozialen Gründen nicht (mehr) angebracht ist.
Sie erhalten hier - falls gewünscht auf Dauer - Unterkunft, Verpflegung und pflegerische Versorgung.

 

Mit dem Abschluss zum staatlich geprüften Pflegefachhelfer (Altenpflege) bzw. zur staatlich geprüften Pflegefachhelferin (Altenpflege) erfüllen Sie die Zugangsvoraussetzungen für die Berufsfachschule für Altenpflege, um sich hier zum /zur Altenpfleger/in zu qualifizieren.


Eine Ausbildungszeitverkürzung ist bei uns derzeit in Plattling nicht möglich.